UTILO.eu/DI Christian Osterrieder-Schlick, 31. Dezember 2022

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AGB UTILO | Dipl.-Ing. Christian Osterrieder-Schlick

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen von DI Christian Osterrieder-Schlick.

1.1

Art und Umfang der von DI Christian Osterrieder-Schlick zu erbringenden Leistungen richten sich ausschließlich nach den Pflichtenheften oder Aufgabenbeschreibungen des Auftraggebers, die dem Angebot bzw. dem Vertrag zugrunde liegen müssen.

1.2

Hiervon abweichende Bestimmungen (Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder geänderte, erweiterte Leistungen) werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn dies ausdrücklich, schriftlich vereinbart ist.

2. Vertragsausführung

2.1

Die Verantwortung für die Art und Weise der Vertragsausführung (Konzepte, Design, Methoden und Verfahren) liegt bei DI Christian Osterrieder-Schlick. Dies gilt insbesondere, wenn bezüglich der Gestaltung und der Darstellung von Leistungen keine Vorgaben des Kunden vorliegen. Spätere Reklamationen des Kunden können nur dann behoben werden, wenn der Kunde für den erforderlichen Mehraufwand aufkommt. Gleichwohl wird sich DI Christian Osterrieder-Schlick stets bemühen, den Wünschen des Kunden Rechnung zu tragen.

2.2

DI Christian Osterrieder-Schlick ist berechtigt, sich zur Vertragsausführung der Tätigkeit Dritter zu bedienen, bleibt aber dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet. Die Entscheidung, welche Mitarbeiter im Rahmen der Vertragsausführung eingesetzt werden, liegt bei DI Christian Osterrieder-Schlick.

2.3

Der Auftraggeber darf während der Laufzeit des Vertrages für die von DI Christian Osterrieder-Schlick übernommenen Aufgaben andere Unternehmen nur nach vorheriger Abstimmung mit DI Christian Osterrieder-Schlick hinzuziehen.

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

3.1

Der Auftraggeber verpflichtet sich, DI Christian Osterrieder-Schlick kostenlos jede erforderliche Unterstützung zu gewähren, insbesondere die für die Vertragsausführung benötigten Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Vertragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen des Betriebsverfassungs- und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes trägt der Auftraggeber.

3.2

Der Auftraggeber sorgt (bei Ausführung des Auftrages im Unternehmen des Auftraggebers) auf Wunsch von DI Christian Osterrieder-Schlick für angemessene Arbeitsmöglichkeiten im Unternehmen und gibt DI Christian Osterrieder-Schlick von allen Unterlagen, Vorgängen und Umständen Kenntnis, die für die Vertragsausführung von Bedeutung sind.

4. Termine

4.1

Leistungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn diese im Angebot oder in dem Vertrag von DI Christian Osterrieder-Schlick ausdrücklich festgelegt bzw. anerkannt wurden. Diese Fristen sind verbindlich für die Projektdurchführung.

4.2

Firma DI Christian Osterrieder-Schlick ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn das Angebot oder der Vertrag von DI Christian Osterrieder-Schlick selbständige Leistungsabschnitte vorsieht.

4.3

Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe sowie sonstige Ereignisse, auf die DI Christian Osterrieder-Schlick keinen Einfluß hat, entbinden DI Christian Osterrieder-Schlick für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Laufende Leistungsfristen verlängern sich in solchen Fällen in angemessenem Umfang. Behindern unvorhergesehene Ereignisse die Leistung länger als 6 Monate, so können beide Parteien den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

5. Vorzeitige Auflösung des Vertrages

5.1

Der Auftraggeber und DI Christian Osterrieder-Schlick können den Vertrag vor der Erbringung der vereinbarten Leistungen nur aus wichtigem Grund kündigen.

5.2

Enden die Vertragsbeziehungen vorzeitig, hat DI Christian Osterrieder-Schlick Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit, unabhängig davon, ob es sich um einen Dienstleistungs- oder Festpreisauftrag handelt.

5.3

Ist die vorzeitige Lösung der Vertragsbeziehungen vom Auftraggeber zu vertreten, erhält DI Christian Osterrieder-Schlick über die unter Ziffer 5.2 erwähnte Vergütung hinaus mindestens 35 % des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgelts.

6. Leistung und Abnahme

6.1

Die Leistung von DI Christian Osterrieder-Schlick gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Projektes schriftlich beanstandet. Das gilt auch entsprechend für die vereinbarten Teilleistungen. Korrekturen oder Anpassungen nach diesem Zeitraum werden nach Aufwand an den Kunden zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.

7. Vergütung

7.1

Die Honorarsätze für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, beruhen auf einem, zwischen den Parteien vereinbarten, Stundensatz bei einer durchschnittlichen Arbeitsleistung von acht Stunden pro Arbeitstag und fünf Arbeitstagen pro Woche.

7.2

Für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, erteilt DI Christian Osterrieder-Schlick, wenn nicht im Einzelfall anders vereinbart, monatliche Zwischenrechnungen.

7.3

Bei Festpreisaufträgen erstellt DI Christian Osterrieder-Schlick nach Vertragsabschluß eine Abschlagsrechnung in Höhe von 20 % des Auftragswertes. Nach vorher vereinbarten Meilensteinen werden weitere Zahlungen in Rechnung gestellt, zu Projektabschluss werden die restlichen Leistungen in Rechnung gestellt.

7.4

Spesen und Reisekosten (sofern der Auftraggeber die Reise veranlasst hat) werden, unabhängig von der Vertragsart, monatlich in Rechnung gestellt.

7.5

Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich als Nettopreise. Mehrwertsteuer wird in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.

7.6

Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber fälligen Honoraranforderungen von DI Christian Osterrieder-Schlick ist nur zulässig, wenn die Forderung des Auftraggebers durch DI Christian Osterrieder-Schlick unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde.

7.7

Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, ist DI Christian Osterrieder-Schlick berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Diskontsätze zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.

7.8

Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat DI Christian Osterrieder-Schlick an den ihm überlassenen Unterlagen und Materialien des Auftraggebers sowie den Ergebnissen der vertraglichen Leistungen ein uneingeschränktes Zurückbehaltungsrecht.

8. Urheberrechte, Nutzungsrechte

8.1

Die Leistungen von DI Christian Osterrieder-Schlick unterliegen dem Urheberschutzgesetz. Sie dürfen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang durch den Auftraggeber eingesetzt werden (einfaches Nutzungsrecht). Jede weitergehende Verwendung bzw. die Weitergabe der Ergebnisse an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von DI Christian Osterrieder-Schlick.

8.2

DI Christian Osterrieder-Schlick hat das Recht, auf den erstellten Produkten als Urheber genannt zu werden, sofern der Vertrag das nicht ausdrücklich ausschließt.

8.3

Das Urheberrecht bezieht sich auf das Konzept (Pflichten- oder Lastenheft), den Sourcecode, den Aufbau bzw. die Struktur der Anwendungen und die Gestaltungsprinzipien. Veränderungen durch den Auftraggeber (weder im Original noch in einer Reproduktion) sind nicht zulässig. DI Christian Osterrieder-Schlick hat das Recht, diese Komponenten im vollen Umfang weiter zu verwenden.

8.4

Die Rechte an den Inhalten der Ergebnisse bleiben uneingeschränkt im Eigentum des Auftraggebers und dürfen von DI Christian Osterrieder-Schlick ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht verwendet werden. Ebenso hat der Auftraggeber das Recht, Inhalte in seinen Anwendungen alleine zu ändern.

8.5

Der Auftraggeber versichert DI Christian Osterrieder-Schlick, daß er das unbestrittenen Nutzungsrecht an allen Unterlagen (Bilder, Logos usw.), die er zur Verfügung stellt, besitzt und DI Christian Osterrieder-Schlick von allen Regressansprüchen Dritter freistellt.

9. Gewährleistung

9.1

DI Christian Osterrieder-Schlick ist verpflichtet, die vertraglich übernommenen Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig auszuführen.

9.2

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen von DI Christian Osterrieder-Schlick zu prüfen und Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Projektabschluss DI Christian Osterrieder-Schlick schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel sind unmittelbar nach Entdeckung in gleicher Weise geltend zu machen. Der Gewährleistungsanspruch des Kunden verjährt mit Ablauf von 6 Monaten nach Projektabschluss. Diese Regelung gilt entsprechend auch für Teilleistungen.

9.3

Bei berechtigen Mängelanzeigen hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der Mängel durch DI Christian Osterrieder-Schlick (Nachbesserung). Gelingt es DI Christian Osterrieder-Schlick nicht, Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen oder sind weitere Nachbesserungsversuche für den Auftraggeber unzumutbar, kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der Vergütung verlangen.

9.4

Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

10. Haftungsbeschränkung

10.1

DI Christian Osterrieder-Schlick haftet für die von ihr zu vertretenden Schäden maximal in Höhe des Auftragswertes.

10.2

Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gegen DI Christian Osterrieder-Schlick sowie ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus positiver Vertragsverletzung , unerlaubter Handlung), insbesondere auch für Vermögensschäden, indirekte und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, falls wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird.

10.3

DI Christian Osterrieder-Schlick haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass DI Christian Osterrieder-Schlick deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. DI Christian Osterrieder-Schlick haftet ebenfalls nicht, wenn der Auftraggeber nicht sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

10.4

Vertragliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen DI Christian Osterrieder-Schlick verjähren in sechs Monaten nach der Entstehung des Anspruchs.

10.5

DI Christian Osterrieder-Schlick übernimmt keinerlei Haftung für die Inhalte und Aussagen, die mit den erstellten Ergebnissen (z.B. Internetseiten) publiziert werden. Das gilt auch für die Gesetzlichen Anforderungen, die an die Darstellung und den Inhalt gestellt werden. Der Auftraggeber stellt DI Christian Osterrieder-Schlick ausdrücklich von allen Regressansprüchen Dritter frei.

11. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

11.1

Die Vertragsparteien (DI Christian Osterrieder-Schlick und Auftraggeber) sind verpflichtet, die ihnen unter dem Vertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die bei der Gelegenheit dieser Zusammenarbeit über Angelegenheiten (etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art) der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung dieses Vertrages ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages beschränkt.

11.2

Die Verpflichtung gemäß der Ziffer 11.1 bleibt für beide Vertragsparteien auch nach Beendigung dieses Vertrages für weitere fünf Jahre bestehen.

11.3

DI Christian Osterrieder-Schlick ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. DI Christian Osterrieder-Schlick wird personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß dessen schriftlicher Weisung verarbeiten.

12. Treuepflicht

12.1

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Während der Auftragsabwicklung und innerhalb von 12 Monaten danach wird der Auftraggeber Mitarbeiter von DI Christian Osterrieder-Schlick weder bei sich einstellen noch in sonstiger Form bei sich oder einem abhängigen Unternehmen beschäftigen.

12.2

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien sowie für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung der Zusammenarbeit, Mitarbeiter und freie Mitarbeiter des Auftragnehmers weder für eigene oder fremde Unternehmen einzustellen, noch sonstwie zu beschäftigen, oder durch Dritte abwerben zu lassen.Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe in Höhe der doppelten Summe des entgangenen Umsatzes welcher durch Verlust des Mitarbeiters entstanden ist fällig.

13. Softwareprodukte

13.1

Der Kunde ist nicht berechtigt Softwareprodukte zu vermieten oder zu Verleihen. Mit dem Einsatz der Software, die sich in Installation bzw. Entgegennahme der Programmdatenträger dokumentiert, verpflichtet sich der Kunde entsprechend dem Softwarelizenzvertrag. Dieser kann von DI Christian Osterrieder-Schlick vor der Auftragserteilung angefordert werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, auf die strikte Einhaltung der vorgegebenen Beschränkungen hinsichtlich der Verwertung, Benutzung oder Bearbeitung der Software zu achten.

13.2

Gewährleistung und Haftung für Softwareprodukte erstrecken sich darauf, dass das Produkt im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich geeignet und von mittlerer Art und Güte ist. DI Christian Osterrieder-Schlick übernimmt keine Haftung für Software, die vom Kunden geändert worden ist.

13.3

Für die ordnungsgemäße Anwendung, Überwachung und die Folgen der Benutzung der Software ist alleine der Kunde verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Sicherungsmaßnahmen gegen Datenverlust.

14. Schlussbestimmungen

14.1

Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

14.2

Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.

14.3

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das weder die Gültigkeit der anderen Bestimmungen noch die Wirksamkeit der auf diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhenden Verträge im Ganzen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem erwünschten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14.4

Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist für jeden dieser Fälle der Gerichtsstand Salzburg vereinbart. DI Christian Osterrieder-Schlick ist jedoch berechtigt, jeden für den Auftraggeber geltenden gesetzlichen Gerichtsstand zu wählen.

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